KAY COACHING
Coach, Trainer & Speaker
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
KayCoaching
Vertreten durch Katharina Ryll
Germanenstraße 1
89264 Weißenhorn
- nachfolgend Coach genannt -
1. Leistungen des Coachs
1.1. Der Coach bietet Coaching Sitzungen zur persönlichen Weiterbildung des Coachees in den Bereichen Zeit- und Selbstmanagement an.
1.2 Der Coach erbringt seine Dienstleitung selbst. Kann die Erbringung der Leistung durch den Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Coach nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Coach unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen ErsatzCoach zu verpflichten. Es besteht seitens des Coachs aber keine Ersatzpflicht.
1.3 Sollte aus Gründen höherer Gewalt, Erkrankung des Coachs oder Gründen, die der Coach nicht zu vertreten hat, das Coaching nicht zum vereinbarten Termin am Veranstaltungsort stattfinden können, so wird innerhalb von spätestens 12 Monaten ein Ersatztermin nach Absprache zwischen den Vertragsparteien stattfinden. Die Buchungen behalten dafür ihre Gültigkeit. Falls der Coach keinen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten anbieten sollte, wird das Honorar anteilig für die nicht stattgefundenen Veranstaltungen erstattet.
1.4. Der Coach schuldet dem Coachee bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarungen nicht die Erbringung eines Werks.
1.5. Die verbindliche Teilnahmebestätigung wird erst nach vollständiger Honorar-Zahlung an den Coachee verschickt.
1.6. Die verbindliche Teilnahmebestätigung ist nicht auf Dritte übertragbar.
1.7. Werden einzelne Leistungen durch einen Coachee nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Coach vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
2. Verschwiegenheitspflicht
2.1. Der Coach verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Coachees Stillschweigen zu bewahren.
2.2. Der Coachee verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer Teilnehmer des Coachings Stillschweigen zu bewahren.
3. Haftung
3.1. Der Coach haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Coach ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Coach in demselben Umfang.
3.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (3.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
4. Zustimmung zu Werbung
Der Coachee erklärt sich einverstanden, vom Coach via E-Mail, Mobilfunk und soziale Netzwerke über Neuigkeiten, wichtige Veranstaltungen und Projekte informiert zu werden.
5. Verzug, Rücktritt
5.1. Fristen für die Leistungserbringung durch den Coach beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Coach eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten beim Coach vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
5.2. Ist der Coachee mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Coach sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
5.3. Ist der Coachee im Fall der Ratenzahlung mit mindestens einer fälligen Zahlung gegenüber dem Coach in Verzug, ist der Coach berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen.
6. Textformerfordernis, Salvatorische Klausel, Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1. Änderungen und / oder Ergänzungen von Verträgen zwischen Coach und Coachee bedürfen der Textform oder einer Vereinbarung per Videoaufzeichnung, ebenso wie die Änderung des Textformerfordernisses selbst.
6.2. Sollten einzelne Bestimmungen eines Coaching-Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
6.3. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
6.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem Coaching-Vertrag ist Memmingen in Deutschland.